Es gibt Leute die scheinen zu denken, dass man nur seit der Erfindung von Flugzeuge reist und eine internationale Familie zu besitzen gehört nur an moderner Managers. Wir, die Familienforscher wissen es, dass die Realität anders ist. Als Beispiel dient dazu ein Schreiben von 1717 beurkundet von einem Madrider Notar.
Gerardo Adrián Voetz y Villalón, Madrider Einwohner, wollte einige Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einnahme einer Erbschaft im Wege leiten. Um genau zu sagen, es geht um die Erbschaft von Juan Palmers Einwohner von Nijmegen, Niederlanden (erscheint im Protokoll als Nimweghem), in wessen Testament am 28. Dezember 1700 sein Vater Gerardo Voetz - Kölner Einwohner - geheiratet mit Teresa Antonia Hee, (beide im 1717 gestorben) - als Erbe eingesetzt wurde.
Gerardo Sohn wollte anerkennen dass sein Bruder, José Tiburcio Voetz Villalón, ein Recht auf die Hälfte der Erbschaft hat; wer damals als Schatzmeister und Königliche Amtsrichter in der Stadt Nuestra Señora de la Asunción de Pachuca in Neue Spanien (heute Mexico) arbeitete.
Dieses merkwürdige Dokument bindet Personen von 4 verschiedenen Ländern zusammen und schnitt mehr Fragen an als beantwortet.
QUELLE: Protokoll des Notars Domingo Munilla y Zuazo, 1717; Historisches Archiv der Protokolle von Madrid, Akte 14222.